Wintertraum Kirchberg

Blick ins Spertental mit Rettenstein

Eiskunstwerk

Schöne, frostige Zeiten 

Verschneites Kirchberg

Dorf mit Sonnberg und Kitzbüheler Horn

So funktioniert‘s

  • Kneippanlage in AschauKneippanlage in Aschau

Allgemeines:

Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)?
Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist ein Zusammenschluss von privaten Bürgerinnen und Bürgern oder auch Unternehmen, die erneuerbare Energie produzieren, teilen oder nur nutzen.

Was bedeutet eGen?
eGen steht für Energiegenossenschaft. Die Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform, bei der es nicht darum geht, vorrangig für sich selbst Gewinne zu erwirtschaften, sondern ihren Mitgliedern und örtlichen Wirkungsbereichen ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile zu bringen.
  • Speichersee an der SeidlalmSpeichersee an der Seidlalm
Welche ist die Rechtsgrundlage für eine Bürgerenergiegemeinschaft?
Eine BEG ist über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, geregelt.

Wer kann Mitglied werden?
Alle Privatbürger und Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Strom produzieren oder den leistbaren, klimafreundlichen und unabhängigen Strom aus der Gemeinschaft nutzen möchten, können Mitglied der BEG Kirchberg in Tirol eGen werden. Damit verbunden ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, die mit einem Geschäftsanteil in Höhe von € 500,- einhergeht.
  • Badesee KirchbergBadesee Kirchberg
Wie funktioniert die Verteilung des Stroms innerhalb der Energiegemeinschaft?
Der produzierte Strom wird digital erfasst und innerhalb der Gemeinschaft zum fairen Gemeinschaftspreis verteilt – im besten Fall direkt vom Erzeuger zum Verbraucher.

​Ist die Stromversorgung sichergestellt, auch wenn die Energiegemeinschaft zu wenig Strom erzeugt?
Ja, die Stromversorgung ist gewährleistet – entweder durch die Energiegemeinschaft oder aus dem öffentlichen Netz durch den jeweiligen Energielieferanten.
  • Speichersee am PengelsteinSpeichersee am Pengelstein

Mitgliedschaft:

Ich habe keine eigene Energiequelle – kann ich trotzdem Mitglied werden?
Ja. Egal ob als Einspeiser oder rein als Verbraucher – jeder Gemeindebürger und jedes Unternehmen kann Mitglied der BEG werden.

​Wie kann ich Mitglied werden?
Einfach das »Kontaktformular« online ausfüllen und absenden.

​Gibt es Voraussetzungen, die ich für die Teilnahme erfüllen muss?
Für die Abrechnung ist ein Smart Meter (intelligenter Stromzähler) erforderlich. In vielen Haushalten ist dieser bereits vorhanden oder wird von der TINETZ kostenlos installiert.
  • Ausblick vom GaisbergAusblick vom Gaisberg
  • Mindestvertragslaufzeit BEG-Kirchberg in Tirol eGenMindestvertragslaufzeit BEG-Kirchberg in Tirol eGen
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.

Kann ich aus dem Vertrag wieder austreten?
Durch freiwilligen Austritt, und zwar entweder durch Austrittserklärung oder durch Kündigung sämtlicher Geschäftsanteile; wird die Austrittserklärung oder die Kündigung sämtlicher Geschäftsanteile spätestens sechs Monate vor Ablauf eines Geschäftsjahres eingebracht, endet die Mitgliedschaft mit Ende dieses, sonst mit Ende des nächsten Geschäftsjahres. Der Austritt oder die Kündigung ist der Genossenschaft schriftlich bekanntzugeben. Die vollständige Satzung kann auf der Homepage eingesehen werden.

Kosten & Tarife:

Welche Kosten entstehen für mich?
Für die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft ist eine Mindesteinlage von € 500,- als Geschäftsanteil zu entrichten. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft, wird dieser Anteil wieder ausbezahlt. Darüber hinaus fallen in der Bürgerenergiegemeinschaft nur jene Kosten an, die aus dem Strombezug resultieren. Du zahlst also nur den tatsächlichen Verbrauch zum transparenten Gemeinschaftstarif.

Wo finde ich meine Verbrauchsdaten und die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt pro Quartal und übersichtlich über die Verwaltungssoftware „Autonoma“. Effizient und automatisiert liefert das Programm zuverlässige Informationen zum Eigenverbrauch, zur eingespeisten Strommenge und den daraus resultierenden Guthaben bzw. Kosten. Die Informationen sind über Deinen persönlichen Zugang jederzeit einsehbar.

Wie gestaltet sich der Strompreis?
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Strom zum Fixpreis von 12 ct/kWh verrechnet. Danach gestaltet sich der Preis dynamisch nach Angebot und Nachfrage. 

Berechnungsbeispiel

KategorieBEG Kirchberg in Tirol eGen
Einspeisevergütung/Lieferanten10 ct/kWh netto, 12 ct/kWh brutto
Ausspeiser/Verbraucher12 ct/kWh netto, 14,4 ct/kWh brutto
Monatliche Gebühr für Verrechnung und Administration€ 3,00/Zähler brutto
Genossenschaftsanteil500 € einmalig

Für Einspeiser gilt:

Von dir erzeugter Strom, den du nicht selbst verbrauchst, wird der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt.

Falls innerhalb der Gemeinschaft nicht alles verbraucht werden konnte, wird die restliche Energie zu deinem Netzbetreiber (z.B. ÖMAG) geschickt. Wie gehabt.

Du erhältst eine Gutschrift pro Quartal von der Energiegemeinschaft und – vermutlich einmal im Jahr – eine Abrechnung vom Netzbetreiber.
... zum Kontaktformular

Für Verbraucher gilt:

Steht Energie von den Einspeisern der Energiegemeinschaft zur Verfügung, wird diese dynamisch (jeder bekommt den gleichen Anteil) an alle BEG Mitglieder, die gerade Strom brauchen, verteilt.

Steht keine Energie von der BEG zur Verfügung (z.B. im in der Nacht, wenn BEG-Strom nur von PV-Anlagen kommt), wird der Strom wie bisher ganz normal vom deinem Stromlieferanten bezogen.

Du bekommst pro Quartal eine Rechnung von der Energiegemeinschaft und einmal im Jahr eine vom Netzbetreiber (wobei die Netzbetreiber mit Vorauszahlungen arbeiten).
Die Stromersparnis wird sich dann erst bei der nächsten Jahresabrechnung des Netzbetreibers bemerkbar machen.
... zum Kontaktformular
Warum soll der Strom aus der Energiegemeinschaft billiger sein als der Strom meines bestehenden Energielieferanten?
Weil die BEG Kirchberg in Tirol die Tarifgestaltung selbst bestimmen kann, um einen attraktiven Preis für ihre Mitglieder anbieten zu können. Die bestehenden Netzgebühren bleiben davon unberührt.

​Soll ich den bestehenden Vertrag mit meinem Energielieferanten kündigen?
Nein, der bestehende Stromliefervertrag bleibt für die Grundversorgung aufrecht. Sollte ein Einspeiser-Vertrag bestehen, kann dieser gekündigt werden, da ein etwaiger Stromüberschuss direkt zwischen der BEG und dem Energielieferanten abgewickelt wird.