Kosten & Tarife:
Welche Kosten entstehen für mich?
Für die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft ist eine Mindesteinlage von € 500,- als Geschäftsanteil zu entrichten. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft, wird dieser Anteil wieder ausbezahlt. Darüber hinaus fallen in der Bürgerenergiegemeinschaft nur jene Kosten an, die aus dem Strombezug resultieren. Du zahlst also nur den tatsächlichen Verbrauch zum transparenten Gemeinschaftstarif.
Wo finde ich meine Verbrauchsdaten und die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt pro Quartal und übersichtlich über die Verwaltungssoftware „Autonoma“. Effizient und automatisiert liefert das Programm zuverlässige Informationen zum Eigenverbrauch, zur eingespeisten Strommenge und den daraus resultierenden Guthaben bzw. Kosten. Die Informationen sind über Deinen persönlichen Zugang jederzeit einsehbar.
Wie gestaltet sich der Strompreis?
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft wird der Strom zum Fixpreis von 12 ct/kWh verrechnet. Danach gestaltet sich der Preis dynamisch nach Angebot und Nachfrage.