Abendstimmung

Sportberg Gaisberg

Eiskunstwerk

Natur ist der beste Designer

Kirchberg bei Nacht

Das Dorf ist hell erleuchtet

Für Einspeiser gilt:

Von dir erzeugter Strom, den du nicht selbst verbrauchst, wird der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt.

Falls innerhalb der Gemeinschaft nicht alles verbraucht werden konnte, wird die restliche Energie zu deinem Netzbetreiber (z.B. ÖMAG) geschickt. Wie gehabt.

Du erhältst eine Gutschrift pro Quartal von der Energiegemeinschaft und – vermutlich einmal im Jahr – eine Abrechnung vom Netzbetreiber.
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Für Verbraucher gilt:

Steht Energie von den Einspeisern der Energiegemeinschaft zur Verfügung, wird diese dynamisch (jeder bekommt den gleichen Anteil) an alle BEG Mitglieder, die gerade Strom brauchen, verteilt.

Steht keine Energie von der BEG zur Verfügung (z.B. im in der Nacht, wenn BEG-Strom nur von PV-Anlagen kommt), wird der Strom wie bisher ganz normal vom deinem Stromlieferanten bezogen.

Du bekommst pro Quartal eine Rechnung von der Energiegemeinschaft und einmal im Jahr eine vom Netzbetreiber (wobei die Netzbetreiber mit Vorauszahlungen arbeiten).
Die Stromersparnis wird sich dann erst bei der nächsten Jahresabrechnung des Netzbetreibers bemerkbar machen.
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Warum soll der Strom aus der Energiegemeinschaft billiger sein als der Strom meines bestehenden Energielieferanten?
Weil die BEG Kirchberg in Tirol die Tarifgestaltung selbst bestimmen kann, um einen attraktiven Preis für ihre Mitglieder anbieten zu können. Die bestehenden Netzgebühren bleiben davon unberührt.

​Soll ich den bestehenden Vertrag mit meinem Energielieferanten kündigen?
Nein, der bestehende Stromliefervertrag bleibt für die Grundversorgung aufrecht. Sollte ein Einspeiser-Vertrag bestehen, kann dieser gekündigt werden, da ein etwaiger Stromüberschuss direkt zwischen der BEG und dem Energielieferanten abgewickelt wird.