Welche ist die Rechtsgrundlage für eine Bürgerenergiegemeinschaft?
Eine BEG ist über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, geregelt.
Wer kann Mitglied werden?
Alle Privatbürger und Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Strom produzieren oder den leistbaren, klimafreundlichen und unabhängigen Strom aus der Gemeinschaft nutzen möchten, können Mitglied der BEG Kirchberg in Tirol eGen werden. Damit verbunden ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, die mit einem Geschäftsanteil in Höhe von € 500,- einhergeht.